Gesuch einreichen

Nutzen Sie das Antragsformular rechts, um ihr Gesuch einzureichen. Sozialdienste und Beistände sind ebenfalls berechtigt, Gesuche für Seniorinnen und Senioren zu stellen.

Beachten Sie folgende Kriterien:

Einreichungsfrist: Gesuche können das ganze Jahr eingereicht werden.

Entscheid: Die Entscheide sind endgültig und nicht anfechtbar.

Auszahlung: Einmalig oder zeitlich begrenzt, auch für mehrjährige Vorhaben möglich.

Ausschlusskriterien:
Bestimmte Projekte und Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

  • Defizitgarantien
  • Öffentliche Subventionen
  • Betriebskasse
  • Sammlungen/Sponsoring
  • Lebenshaltungskosten
  • Finanzielle Unbedürftigkeit

Antragsgesuche müssen dem Zweck der Stiftung entsprechen, um berücksichtigt zu werden.