Gesuch einreichen
Nutzen Sie das Antragsformular rechts, um ihr Gesuch einzureichen. Sozialdienste und Beistände sind ebenfalls berechtigt, Gesuche für Seniorinnen und Senioren zu stellen.
Beachten Sie folgende Kriterien:
Einreichungsfrist: Gesuche können das ganze Jahr eingereicht werden.
Entscheid: Die Entscheide sind endgültig und nicht anfechtbar.
Auszahlung: Einmalig oder zeitlich begrenzt, auch für mehrjährige Vorhaben möglich.
Ausschlusskriterien:
Bestimmte Projekte und Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Defizitgarantien
- Öffentliche Subventionen
- Betriebskasse
- Sammlungen/Sponsoring
- Lebenshaltungskosten
- Finanzielle Unbedürftigkeit
Antragsgesuche müssen dem Zweck der Stiftung entsprechen, um berücksichtigt zu werden.